Unterhaltsreform: Quo vadis, SPD?

#KeinUnterhaltsKuhhandel!

Vielleicht, aber nur vielleicht hat die SPD langsam verstanden. Unsere Zweifel sind aber noch nicht verflogen. Ihre PR zu einer sozialeren Ausrichtung samt Ringelpietz um den neuen Parteivorsitz derzeit sollen vermitteln, die SPD würde sich wieder mehr an ihre sozialen Werte erinnern. Aktuelle Verlautbarungen aus den eigenen Ministerien wie jüngst das Thesenpapier aus dem BMJV zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts lassen daran jedoch Zweifel aufkommen.

Die angekündigte Reform des Unterhalts-, Sorge- und Umgangsrechts wird in dieser Legislatur die Nagelprobe, in der die SPD beweisen muss, ob ihr sozialer Sachverstand tatsächlich wieder auferstanden und so stabil ist, dass sie sich auch in einer GroKo durchsetzen kann, oder ob das nur einmal mehr Getöne im Dauerwahlkampf war. Schließlich ist die Frage, ob die GroKo fortgeführt wird oder platzt, immer noch nicht vom Tisch. Und das könnte im Zweifel ziemlich bald Neuwahlen bedeuten.

Reform zum Kindes-Unterhalt als Teil der Sorge- und Umgangsrechtsreform angekündigt

Nun hat Bundesjustizministerin Lambrecht medial geäußert, die Unterhaltsfrage für Trennungskinder im Kontext der anstehenden Sorge- und Umgangsrechtsreform mitzuklären. Dann könnte es durchaus passieren, dass der Unterhalt für die Kinder beim BET gekürzt würde. Mit dieser Idee bog bereits Giffey im Frühjahr, zumal zu einem sehr unglücklichen Zeitpunkt, schon einmal um die Ecke: Sie wollte die Väter beim Unterhalt entlasten, wenn sie mehr mitbetreuen. Dafür erntete sie einen veritablen Shitstorm #SoNichtFrauGiffey. Vielleicht hat Lambrecht, zu dieser Zeit noch nicht im Amt, die bereits seinerzeit vorgebrachten Kritikpunkte im Detail nicht so genau mitbekommen. Die erdrückenden Argumente gegen solche Pläne haben sich seither jedoch nicht geändert.

#Kein UnterhaltsKuhhandel | Die MIAs

Gründe gegen Unterhaltskürzungen sind zahlreich & schwerwiegend

  1. Rund Dreiviertel der Alleinerziehenden (90% Frauen) erhalten schon heute gar keinen bzw. zu wenig/unregelmäßig Unterhalt für ihre Kinder – und zwar völlig unabhängig davon, ob die Unterhaltspflichtigen ihre Kinder regelmäßig sehen. Diese Kinder sind auf Unterhaltsvorschuss (UVG) angewiesen. Von den Unterhalts-Nichtzahlern sind aber mind. 70 Prozent leistungsfähig, könnten also zahlen, vgl. die aktuellen Zahlen des BMFSFJ 2019. Kümmern Sie sich doch bitte zuerst einmal darum, dass diese Herren ihren Verpflichtungen für ihre Kinder überhaupt nachkommen! Das fordern wir schon seit einer Weile in unserer Petition des Aktionsbündnisses Unterhaltsprellen.

  2. Nur weil ein Vater ein, zwei Tage im Monat mehr oder sogar hälftig mitbetreut/betreuen will, ändert das nichts an den bereits bestehenden Kosten im Haushalt des betreuenden Elternteils (BET). Diese bleiben nahezu unverändert. Wenn Sie die Väter entlasten möchten, tun Sie das bitte über z.B. Steuerentlastungen, aber NICHT auf dem Rücken der Kinder durch Kürzung von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss! Denn die Kinder rauschen dann sehr verlässlich in die Armut, sobald das eh schon fragile Budget im Haushalt des BET ohne jeden Ausgleich angegriffen wird.

  3. Der Gesetzgeber hat bisher aus sehr gutem Grund eine Koppelung von Zeit und Geld unterbunden, um daraus keinen Kuhhandel entstehen zu lassen. Denn Kindesunterhalt steht dem Kind als Existenzsicherung immer zu, egal, wie mitbetreut wird. Dieser darf nicht gekürzt werden oder muss alternativ durch Ersatzleistungen in gleicher Höhe aufgefangen werden. Eine gute Möglichkeit bietet hier das Konzept der Kindergrundsicherung, die dann pro Kind je Haushalt nötig wäre.

  4. Wenn Kinder an mehreren Orten leben sollen, weil Väter sich mehr einbringen, ist das nichts anderes, als wenn ein Pendler am Arbeitsort sich eine zweite Wohnung nimmt. Dann hat er ebenfalls doppelte Kosten. Die können aber nicht am Hauptwohnort weggekürzt und umgeschichtet werden, um den zweiten Wohnort zu finanzieren. Das Steuerrecht kennt dafür übrigens den Begriff der doppelten Haushaltsführung, um die höhere Kostenbelastung steuerlich entsprechend geltend machen zu können. Wenn Sie Väter, die mehr selbst betreuen, entlasten wollen, dann tun Sie es über die Steuer. Väter verdienen bekanntlich eh deutlich besser als Mütter, für Väter lohnt sich eine Steuerentlastung also sogar. Sie werden es nicht über eine unsoziale Kürzung des Unterhalts oder Streichung des Unterhaltsvorschuss bei einer Mitbetreuung ab 30% lösen können, wie es bei UVG bereits heute ein unhaltbarer und sozial nicht begründbarer Zustand ist.

  5. Noch ein Hinweis zum Kuhhandel aus unserer umfassenden Praxiserfahrung, Frau Lambrecht: Ihnen sollte unbedingt bewusst sein, dass, wenn Sie Unterhalt mit Betreuungszeit koppeln, Sie eine zusätzliche Klagewelle von Vätern provozieren, die, um den Unterhalt zu sparen, ein Wechselmodell oder erweiterten Umgang einklagen werden (wenn sie es nicht bis heute eh schon getan haben). Mit aufrichtigem Interesse am Kind selbst oder mit Kindeswohl hat das bei solchen klagewütigen Vätern oft nur wenig zu tun. Mit Kinderrechten übrigens auch nicht, wenn ein Staat Anreize dafür setzt, dass Eltern sich um einzelne Übernachtungen der Kinder zu streiten beginnen, weil sie z.B. mit jeder Nacht 10 € bar mehr in der Tasche haben.
    Die Familiengerichte sind bereits heute hoffnungslos überlastet – die Pensionierungswelle bei Richtern in den kommenden 10 Jahren noch nicht eingerechnet. Die Zahl der Verfahren p.a. stieg bei ungefähr gleichbleibender Anzahl Trennungen übrigens in den letzten 15 Jahren von gut 20.000 auf heute über 60.000. Ursachen dafür könnten Sie u.a. in der Aufweichung des Verfahrensrechts seit 2009 sowie des sukzessive geänderten Sorgerechts der letzten 20 Jahre suchen. Die Zustände an Familiengerichten sind bereits heute katastrophal. Sie werden nicht besser durch diesen Kuhhandel Unterhalt gegen Betreuungszeit.

  6. Und wenn wir einmal dabei sind: Kümmern Sie sich bitte endlich darum, dass Kinder im Wechselmodell nicht mangels Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss ungerechtfertigt in Armut gezwungen werden und ohne jegliche Unterhalts-Unterstützung auskommen müssen. Bis heute existiert im Wechselmodell weder ein Recht auf Unterhaltsvorschuss, noch wird in der Praxis tatsächlich Unterhalt fällig – oder nur in den allerseltensten Fällen. Diese eindeutige Benachteiligung von Kindern im Wechselmodell vs. Kinder im Residenzmodell muss abgeschafft und im Zuge der Unterhaltsreform neu geregelt werden. Dafür reicht z.B. schon die klare Rahmensetzung, dass die Basis für die Unterhaltsberechnung im Wechselmodell keine fiktiven Zahlen mehr sein dürfen, sondern nur das tatsächliche Einkommen berücksichtigt wird, so wie das sonst auch bei Unterhaltsberechnungen gehandhabt wird.
photo credit: Aswin / unsplash

One thought on “Unterhaltsreform: Quo vadis, SPD?

  1. Danke für diesen tollen Beitrag.
    Dem stimme ich zu – natürlich sollten Elternteile entlastet werden, die den Barunterhalt leisten UND sich gerne um das Kind/ die Kinder kümmern wollen. Aber nicht zu lasten der Kinder.
    In meinem Fall ist es eine ähnliche Problematik, allerdings leite ich als Mutter den Unterhalt, wenngleich wir ein Wechselmodellähnliches Konzept leben. Jedes Elternteil, welches sein Kind liebt, möchte es auch versorgt sehen. Ich würde mich schlecht fühlen, würde ich den Unterhalt kürzen, nur weil ich meine Kinder mehr betreuen möchte. Aber der Ansatz mit der steuerlichen Entlastung wäre ein guter Weg!

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