Laut Deutscher Kinderhilfe stirbt rund jedes vierte gewaltsam zu Tode gekommene Kind in Zusammenhang mit einer Trennung oder einem Streit ums Sorge- oder Umgangsrecht. Die weit überwiegende Anzahl der Täter sind Männer. Die alarmierenden Zahlen weisen auf den eklatanten Mangel an Gewaltschutz für Mütter und Kinder hin.
Nach der Trennung aus einer Gewaltbeziehung beginnt die statistisch gefährlichste Zeit im Leben einer Frau. Auch Väter, die in der Vergangenheit ihre Kinder und (Ex-) Partnerinnen körperlich angegriffen, bedroht und gestalked haben, bekommen von Jugendämtern und Familiengerichten oft das Recht eingeräumt, großzügigen Kontakt zu ihren Kindern zu haben. Bei den Übergaben kommt es dann teilweise zu drastischen Übergriffen auf die ehemaligen Partnerinnen. Oftmals richtet sich die Gewalt letztlich gegen die eigenen Kinder. Fälle von häuslicher Gewalt enden nicht selten mit Todesfolge. Viele dieser Fälle werden erst gar nicht von den Medien aufgegriffen.
MIA fordert den sofortigen Umgangsausschluss bei nachgewiesener Gewalt. Denn jede von ihrem Ex-Partner getötete Frau ist eine zu viel. MIA fordert die Öffentlichkeit und Politik auf, nicht mehr über die Opfer männlicher Nachtrennungsgewalt hinwegzusehen.
Spätestens seit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch Deutschland im Jahr 2017 ist dringender Handlungsbedarf angezeigt. Denn in den 81 Artikeln des Übereinkommens sind umfassende Verpflichtungen zur Stärkung des Opferschutzes enthalten; insbesondere das Recht der Frauen auf ein gewaltfreies Leben.
Auch eine mediale Verharmlosung über Begriffe wie „Familientragödie“ oder „Trennungsdrama“ ist absolut unangebracht.
Forderungen der MIA – Mütterinitiative für Alleinerziehende:
- Anlaufstellen für Frauen in akuter Not wie z. B. die Polizei müssen besser darauf sensibilisiert werden, Formen physischer, sexueller und/oder psychischer Gewalt zwischen Personen in häuslicher Gemeinschaft zu erkennen. Oft werden bedrohte Frauen von Beamten nicht ernst oder es wird keine Rücksicht auf die Verfassung der hilfesuchenden Frau genommen. Die Auswirkungen und Folgen von Traumatisierungen sind weitestgehend unbekannt.
- Polizeiangestellte, JugendamtsmitarbeiterInnen und FamilienrichterInnen müssen verpflichtend zum Thema häusliche Beziehungsgewalt, Gaslighting und Narzissmus geschult werden. Gerichte müssen dissoziale Störungen bei Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten prüfen, wenn es darum geht, welches Elternteil dem Kindeswohl zu- oder abträglich ist.
- Die Aussage „Gewalt an der Mutter hat nichts mit dem Kind zu tun“ muss umgehend aus den Köpfen von JugendamtsmitarbeiterInnen und FamilienrichterInnen verschwinden. Denn Gewalt ist das Ergebnis dysfunktionaler Copingstrategien und mangelnder Selbstregulation, die Erziehungsfähigkeit ausschließt. Forschungsergebnisse über Kinder, die in gewaltbetroffenen Haushalten groß wurden, sprechen eine deutliche Sprache: Auch Kinder, die Gewalt „nur“ miterleben, erleiden massive Beeinträchtigungen ihrer langfristigen Entwicklung, bis hin zu psychiatrisch behandlungsbedürftigen Verhaltensauffälligkeiten.
- Häusliche Gewalt ist Kindeswohlgefährdung: Die Regelvermutung zur Kindeswohldienlichkeit von Umgang (§ 1626 Abs. 3 BGB) kann in Fällen von häuslicher Gewalt und/oder bei fortwährendem hohem elterlichem Konfliktniveau keine Geltung beanspruchen.
- Umgangsausschluss PLUS sofort einsetzendem Gewaltschutz müssen zum Regelfall werden, wenn schriftliche Morddrohungen vorliegen. Hier müssen Auflagen wie Antiaggressionstherapie und Täterberatung eingesetzt werden, um wieder Kontakt aufnehmen zu dürfen.
Kontakt: Mail: mia.muetterinitiative@web.de; Telefon: +49 30 56 73 07 36
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