OLG wendet BGH-Maßstäbe zum Wechselmodell auch bei Umgang an Der Oberste Bundesgerichtshof (BGH) hatte Anfang 2017 in einer Grundsatzentscheidung (01.02.2017, XII ZB 601/15) Voraussetzungen für die Anordnung einer hälftigen Betreuung eines Kindes durch beide Elternteile festgelegt. Maßgeblich sei danach die Fähigkeit der Ex-Partner, sich zum Wohle des Kindes konstruktiv auszutauschen. Herrsche zwischen den Eltern lediglich [...]