"Bleiben Sie bitte – hier gibt es was zu sehen" – Resonanz einer Teilnehmerin auf die Fachtagung "Wechselmodell" am 22. Juni 2018 in München

„Frauen und Homosexuelle werden zunehmend als Lebewesen wahrgenommen. Vielen Männern macht das Angst – sie versuchen, diese Entwicklung gewaltsam aufzuhalten. Bleiben Sie bitte, gehen Sie nicht, lesen Sie weiter. Ich nehme Millionen großartiger Forscher, Wissenschaftler, Feuerwehrmänner, Brüder, Buddys, Väter aus. Es bleiben dennoch viele Männer mit Angst. Vor dem Verlust von Macht und Wichtigkeit, …“ schreibt Sibylle Berg in ihrem Artikel „Krise der Männlichkeit“ im Spiegel.

„Bleiben Sie bitte!“, wollte ich vergangenen Freitag in München auch dem Berater von einer der ganz großen Familienberatungsstellen in München zurufen, der schon bei den einleitenden Worten zur Internationalen Fachtagung „Wechselmodell – eine kritische Sicht auf die 50/50-Betreuung von Kindern nach Trennung der Eltern“ mit lautem Türknallen den Raum verließ. Dabei hatte Dr. Anita Heiliger, Moderatorin der Tagung, gar nichts Schlimmes gesagt. Sie hatte lediglich in wenigen Sätzen die Entwicklung der Väterrechtsbewegung in Deutschland nachgezeichnet.

Steht das Recht am eigenen Kind über Opferschutz und Kindeswohl?

Anfang der 70er Jahre entstanden Frauengruppen, die sich zunächst gegen den § 218 wehrten. Um dann zunehmend Forderungen stellten, die zu mehr Autonomie von Frauen in Ehe, Mutterschaft und auch Beruf führten. Diese Autonomie ermöglichte es ihnen, sich scheiden zu lassen, was vorher den Männern vorbehalten war. Diese Schmach konnten einige Männer – wohlgemerkt: einige! – nicht ertragen und versuchten fortan über die Kinder, also über Umgangs- und Sorgerecht die Kontrolle über die Frauen zurückzuerlangen. Mit langem Atem und hilfreichen beruflichen Positionen schafften sie es sukzessive, das Recht am eigenen Kind so zu stärken, dass es im Zweifelsfall über dem Opferschutz und dem Kindeswohl steht. Daher können Frauen, die in ihrer Beziehung Gewalt erfahren haben und sich trennen – und  körperliche Gewalt ist laut Gewaltbericht immer in bis zu 25 bis 30 % aller Trennungsfälle der ausschlaggebende Trennungsgrund – sich selbst und ihre Kinder selbst nach der Flucht ins Frauenhaus kaum mehr schützen.

Diesen kurzen historischen Abriss hat sich Anita Heiliger (leider) nicht ausgedacht. Die Frauenbewegung der 70er Jahre ist Allgemeinwissen. Und zumindest unter Juristen ist auch hinreichend bekannt, dass das Recht des getrenntlebenden Elternteils auf Umgang mit dem Kind seit der familienrechtlichen Reform aus dem Jahr 2009 so hoch hängt, dass Umgangsausschluss nur als aller letzte Möglichkeit – und auch dann nur vorübergehend – in Betracht gezogen werden kann. 1

Aber diese Tatsachen empfand der Mitarbeiter der Familienberatungsstelle, der übrigens speziell Männer nach der Trennung berät, anscheinend als großen Affront.

Liebe Beratungsstellen: Gut gemeint ist noch nicht gut gemacht

Und da frage ich mich, müssten die Sozialpädagogen und Psychologen von den Familienberatungsstellen nicht über den hohen Anteil von gewaltbetroffenen Frauen unter Trennungseltern informiert sein? Ist das Detail, ob das Beziehungs- und Familienleben vor der Trennung nach „Fair Play“ oder mit gehörigen Fouls verlief, nicht auch ein wichtiger Faktor bei der Beratung? Und müssten sie, im Falle von nachgewiesener Gewalt nicht unvoreingenommen die Möglichkeit in Erwägung zu ziehen, dass über Umgangsrecht und Sorgerecht die Gewalt weiter ausgeübt werden kann? Dies oftmals während der Umgangssituation oder bei der Übergabe des Kindes? Kennen die Berater nicht die traurigen aber schlecht wegzudiskutierenden Statistiken, nach denen nicht die Beziehung zu einem Gewalttäter, sondern die Zeit NACH der Trennung von diesem die gefährlichste Phase in einem Frauen Leben ist? Das bedeutet noch lange nicht, dass alle Väter unter Generalverdacht stehen sollten, wie auf der Tagung auch immer wieder betont wurde. Familiengerichte und Beratungsstellen sind heutzutage sehr darauf bedacht, keine unwahren Behauptungen im Raum stehen zu lassen. Aber es kann auch umgekehrt nicht sein, dass allen Vätern reflexartig , ohne sensibel auf Anzeichen zu achten, hehre Absichten attestiert werden.

Weitere zwei MitarbeiterInnen der Familienberatungsstelle steckten im Laufe der ersten beiden Vorträge – nach der Pause war die Frau dann auch verschwunden – immer wieder die Köpfe zusammen und äußerten Laute der Entrüstung, vor allem dann, wenn zwischen Hauptbezugsperson bzw. primärer Bezugsperson und sekundärer Bezugsperson unterschieden wurde. Anscheinend empfanden sie das etwas überspitzt gesagt als Diffamierung der Väter in Eltern zweiter Klasse. Aber in aller Regel ist die Mutter diejenige die Elternzeit nimmt und sich zumindest das erste Jahr komplett dem Kind widmet. Nach wie vor beziehen lediglich 17,4 Prozent der Väter Elterngeld. Dies durchschnittlich nur für 3,2 Monate. Und zwar überwiegend gemeinsam mit der Partnerin. Und auch im weiteren Verlauf ihres Lebens bleibt die deutsche statistische Durchschnittsfamilie im internationalen Vergleich erschreckend traditionalistisch: Er übt seinen Beruf aus und sie fährt in Teilzeit die Schmalspurkarriere.

Die Lebenswelt von kleinen Kindern darf nach Meinung von Experten nur sehr sanft verändert werden

Wer dann reflexartig fordert, dass die Kinder nach einer Trennung stante pede 50/50 in den Haushalten von Mutter und Vater aufgeteilt werden, berücksichtigt Mütter- und Väterrechte als gleichwertig, das stimmt. Aber diese Argumentation nimmt den Schutzlosesten aus der Gleichung: die Kinder. Denn Bindungsforscher, wie der ebenfalls auf der KOFRA-Tagung redende Maurice Berger betonen immer wieder, dass das Grundvertrauen eines Kindes davon abhängt, dass die primäre Bindungsperson eine Weile lang erhalten bleibt. Das beinhaltet übrigens weder die Forderung, Frauen für immer am Herd festzuketten, noch Vätern eine enge und liebevolle Beziehung zu Tochter oder Sohn zu verweigern. Aber alle nach der Trennung zu findenden Lösungen müssen berücksichtigen, dass die Lebenswelt von kleinen Kindern in den ersten Jahren nur sehr sanft verändert werden sollte. Ohne mit einer Anpassungsleistung wie dem Pendler Leben zwischen zwei Haushalten einherzugehen, die kaum von Erwachsenen vollbracht werden kann.

Das Familiengericht ist ein schlechter Platz  für Gleichstellungspolitik

Vielleicht hätten auch die genannten Berater nach ein paar weiteren Vorträgen erkannt, dass es bei der KOFRA Tagung also weder um Mütter gegen Väter, Männer gegen Frauen, Schwarz gegen Weiß ging. Wenn sie nur das getan hätten, was man sich auch von der deutschen Nationalmannschaft in Russland gewünscht hätte: Einfach noch ein bisschen länger dabei zu bleiben.

1 Vortrag „Kinder, Mütter, Gewaltschutz und das Recht“ von Dr. Gesa Schirrmacher, Lehrbeauftragte Juristische Fakultät Leibnitz-Universität Hannover beim Fachtag „Zwischen Kinderschutz und Elternrecht – Standards für eine kindgerechte Praxis bei häuslicher Gewalt“ am 9. Juni 2016 in München.  Blog-Artikel dazu: Das schwarze Loch

 

One thought on “"Bleiben Sie bitte – hier gibt es was zu sehen" – Resonanz einer Teilnehmerin auf die Fachtagung "Wechselmodell" am 22. Juni 2018 in München

  1. Man sollte die direkt an PROFAMILIA senden und eine Stellungnahme erbeten. Neben mir saßen Mitarbeiter von PROFAMILIA, die sich ähnlich verhielten. Warum gebaren sich angeblich neutrale Beratungsstellen in ähnlicher Manier wie Väterideologen ?

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