Kind soll wieder festen Wohnsitz haben
Es kommt Bewegung in die Wechselmodell-Debatte – und zwar durch die Jurisprudenz. In 2018 hat sich ein weiteres Gericht damit befassen müssen – und in einem jüngsten Fall entschieden, im Sinne des Kindeswohls ein bestehendes Wechselmodell zu widerrufen. Das OLG Dresden begründete in seinem Beschluss vom 8. Februar 2018 (18 UF 1003/17) die Wiederanordnung des Residenzmodells mit andauernden Elternkonflikten.
Permanente Elternkonflikte kippen Wechselmodell
Zwar seien beide Elternteile gleichermaßen erziehungsfähig. Doch die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge sei ihnen aufgrund andauernder gegenseitiger Vorwürfe und Abwertungen nicht mehr zuzutrauen. Die bloße Pflicht zur Konsensfindung vermag laut Gericht eine tatsächliche Verständigung nicht zu ersetzen. Es sei dagegen zu erwarten, dass die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge die negativen Auswirkungen des Elternkonflikts auf das Wohl des Kindes mindere. Die zerstrittenen Eltern sollen nicht mehr gemeinsam alle Entscheidungen für das Kind treffen, sondern nur noch die Mutter, da das Kind eine leicht stärkere Bindung zu dieser habe.
Das OLG Dresden ist das einzigste Gericht was noch fair handelt. Die Kinder werden dort an 1 Stelle gestellt.
Hat dies auf Mütterinitiative – Mamas wehren sich rebloggt.
Bitte korrigieren Sie dringend das fehlerhafte Aktenzeichen. Es gibt unter diesen AZ keinen Beschluss vom OLG Dresden.
Eventuell prüfen Sie solche Angaben auf Korrektheit bevor dies geblogt wird.
Das Urteil liegt uns vor. Es ist leider tatsächlich nicht in der Urteilsdatenbank des OLG Dresden veröffentlicht.
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Das AZ ist korrekt.