Mailing-Aktion zu den Koalitionsverhandlungen für eine Ampel-Koalition
Nach den Sondierungsgesprächen zwischen SPD, Grünen und FDP wollen die drei Parteien nun Koalitionsverhandlungen aufnehmen. Das bisherige Sondierungspapier des Trios jedenfalls bleibt zu vielen wichtigen Themen, insbesondere Gleichstellung, Familienpolitik und Gewalt gegen Frauen, noch vage bis stumm. Das wollen wir ändern. Diese Themen gehören weit oben auf die politische Agenda.
Deshalb starten wir jetzt unsere Mailing-Aktion:
Eine tatsächlich progressive Politik, wie sie endlich notwendig ist, muss Frauen und Kinder stärken und besser schützen als bisher. Dafür steht die FDP in der Familiepolitik eindeutig nicht. Deshalb wollen wir SPD und Grüne auffordern, diese Themen stärker in den Koalitionsverhandlungen in den Mittelpunkt zu rücken und in einem möglichen Koalitionsvertrag in jedem Fall zu berücksichtigen. Frauen- und Kinderrechte müssen auch in der Familienpolitik endlich eine rote Linie sein.
Mach mit!
Du kannst bei unserer Mailing-Aktion ganz einfach mitmachen. Dafür steht Dir unser vorbereiteter Text zur Verfügung. Du kannst natürlich auch einen eigenen Text verschicken, wenn Du das möchtest. Alles, was Du benötigst, ist ein eigener Mailaccount.
Anleitung:
- Unseren Text kopieren (oder einen eigenen schreiben)
- Auf den Button unten klicken – dann öffnet Dein Mailprogramm eine neue Mail inkl. Adressen.
- In die Mail einfach den kopierten Text einfügen, den eigenen Namen am Ende ergänzen – und absenden!
Den folgenden Text bekommt ihr hier als Textdatei in einem neuen Tab zum kopieren und einfügen.
Technischer Hinweis: Manche Mailprogramme erkennen das ; nicht als Trenner zwischen den Mailadressen. Dann bitte stattdessen ein Komma einfügen.
Für Webmailer Adresse und Betreff:
AN: parteivorstand@spd.de; info@gruene.de Betreff: Ampel: Familienpolitik, Gleichstellung & Gewalt gegen Frauen
An die Parteiführungen & Verhandlungsteams von SPD & Grüne zu den Koalitionsverhandlungen Sehr geehrte Damen und Herren, Sie werden nun Koalitionsgespräche mit der FDP führen. Mir bereitet das große Bauchschmerzen. Seit einigen Jahren nehmen die beunruhigenden Entwicklungen im Bereich der Familienpolitik und Frauenrechte kontinuierlich zu. Gleichzeitig gibt es keine Verbesserungen im Gewaltschutz: Bis heute bricht das Umgangsrecht von Vätern den Gewaltschutz für Mütter und Kinder. Auf dieses Problem weisen seit vielen Jahren verschiedenste Facharbeitsgemeinschaften, Verbände, Bündnisse und Expert:innen hin. Ich möchte Sie heute deshalb bitten, in den Koalitionsverhandlungen folgende Punkte zu berücksichtigen sowie manchen, Frauen sowie Kinder benachteiligenden, schädigenden und ihre Rechte verletzenden Forderungen der FDP nicht zu folgen, sondern ihnen stattdessen eine Verbesserung der rechtlichen Umstände für Frauen und Kinder entgegenzusetzen: 1. Die Istanbul-Konvention (IK) muss bzgl. aller Gewaltformen gegen Frauen – körperliche, psychische, wirtschaftliche/finanzielle und sexuelle Gewalt – jetzt konsequent um- und in allen Gerichten durchgesetzt werden. 2. Mit der Umsetzung der IK muss Partnerschafts-, Trennungs- und Nachtrennungsgewalt gegen Mütter und Kinder wirksam beendet werden. 3. Berücksichtigen Sie dabei, dass Nachtrennungsgewalt auch den Missbrauch von Institutionen (Familiengerichte, Jugendämter) - sog. Legal Abuse - durch Täter darstellen kann, z.B. durch permanentes Klagen vor Familiengerichten (vgl. Domestic Abuse Bill 2021, UK) 4. Berücksichtigen Sie dabei die Tatsache, dass in den meisten Fällen vor Familiengerichten, die „hochstrittig“ sind, ein Gewalthintergrund besteht, der oft nicht oder unzureichend einbezogen wird. Das betrifft mehr als jeden 2. Fall (vgl. Ministry of Justice (UK) 2020, https://bit.ly/3aLVwrE, S. 20, Tab 4.1). 5. Erkennen Sie an, dass gerichtlich angeordnete, weitreichende Umgangsregelungen bis hin zum Wechselmodell in den meisten Fällen wegen Gewalt retraumatisierend für Mütter und Kinder sind und daher gegen die Schutz- und Menschenrechte von Frauen und Kindern verstoßen (vgl. die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 06.10.2021, https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2021-0406_DE.html). 6. Berücksichtigen Sie - auch bei künftigen gesetzlichen Neuregelungen -, dass konkrete Betreuungsmodelle (Wechselmodell 50:50 oder 60:40 etc.) nach Trennung nicht gesetzlich vorgeschrieben werden können und dürfen – das braucht eine individuelle und sensible Beurteilung und Entscheidung je Situation. 7. Veranlassen Sie valide Datenerhebung zur Häufigkeit von bisher meist unberücksichtigter Gewalt bei Fällen vor deutschen Familiengerichten. Internationale Daten lassen hier einen eindeutigen Bedarf an Datenerhebung erkennen. 8. Initiieren und finanzieren Sie Forschung, die sich der Entwicklung von hilfreichen, dauerhaften Schutzkonzepten für gewaltbetroffene Mütter und Kinder nach Trennung sowie neuer Strategien, Leitfäden etc. für den Umgang mit eben diesen Fällen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Familiengerichten widmet. 9. Erkennen Sie an, dass die derzeit geltenden Regelungen im Kindschaftsrecht und in der Rechtspraxis Mütter zusätzlich zur bestehenden strukturellen Diskriminierung als Frau deutlich benachteiligen und dadurch ihre Benachteiligung verstärken. (Trennungsarmut, Altersarmut, Armutsrisiko Alleinerziehender: 43%, erneut fehlende Selbstbestimmung der Frau in Fällen von Missbrauch des gemeinsamen Sorgerechts durch den Kindsvater = Gewalt, vgl. 3. & 4.) 10. Ersetzen Sie bisherige, Frauen diskriminierende Regelungen im Kindschaftsrecht durch eine gleichstellungsorientierte Gesetzgebung gemäß der Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung bzw. beugen Sie zusätzlicher Benachteiligung vor, indem Sie die erheblichen Unterschiede in den strukturellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zwischen Müttern und Vätern in Regelungen bzgl. Sorge- und Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Kindergeld und weiterer staatlicher Leistungen im Trennungsfall berücksichtigen und ausgleichen. Hierbei sollte ein materielles statt formales Gleichheitsverständnis angewendet werden. Eine de facto Benachteiligung der Mutter durch formale Gleichheit wirkt sich stets direkt als Benachteiligung für das Kind aus. (vgl. Kinderarmut). 11. Erkennen Sie an, dass viele der Positionen der FDP im Familienrecht keinesfalls progressiv sind, sondern einen antifeministischen Hintergrund und Motivation haben (vgl. z.B. Beck, D. et al.: Antifeminismus auf dem Weg durch die Institutionen. Strategien und maskulistische Netzwerke, Berlin 2021, https://www.boell.de/de/2021/10/04/antifeminismus-auf-dem-weg-durch-die-institutionen oder Claus, R.: Maskulismus, Antifeminismus zwischen vermeintlicher Salonfähigkeit und unverhohlenem Frauenhass, Berlin 2014 https://library.fes.de/pdf-files/dialog/10861.pdf) 12. Ein automatisches Sorgerecht ab Geburt für genetische Väter gefährdet Mütter und Kinder. In den wenigen Fällen (ca. 8%), in denen heute kein gemeinsames Sorgerecht ein Jahr nach der Geburt besteht, gibt es dafür allermeist sehr triftige Gründe. Hier darf keine neue Gefährdung eröffnet werden. 13. Gesetzlich vorgeschriebene Mediation im Konfliktfall, wie von der FDP vertreten, steht nicht nur im Widerspruch zu § 1 MediationsG, sondern auch fachlich zur notwendigen Freiwilligkeit der Teilnahme, um erfolgreich sein zu können. Verhindern Sie eine solche Zwangsauslieferung von gewaltbetroffenen Müttern und Kindern durch die Hintertür, wie es bereits die rechtspopulistische Lega in Italien versuchte und damit Frauenrechte aushebeln wollte, vgl. https://www.zeit.de/kultur/2019-05/italien-familienrecht-scheidung-feminismus-lega-nord-gesetzesentwurf-10nach8 14. Reformieren Sie das Kindschaftsrecht: Nehmen Sie Gewalt gemäß IK – auch, wenn sie erst nach Trennung auftritt – als ggf. befristetes Ausschlusskriterium für gemeinsame elterliche Sorge und unbegleitetes Umgangsrecht auf. 15. Nach Trennung hat eine Frau das höchste Risiko in ihrem Leben,durch den Ex-Partner ermordet zu werden. Beugen Sie Femiziden und Infantiziden wirksam durch eindeutige gesetzliche Regelungen vor (vgl. 16-17.). 16. Gewalt gegen die Mutter ist immer auch Gewalt gegen die Kinder (vgl. Präambel der IK). Verstärken Sie die Täterarbeit. Verpflichten Sie im Kindschaftsrecht Täter zur Reflexion und Bearbeitung ihres gewalttätigen Verhaltens. 17. Passen Sie das Verfahrensrecht an: Erst muss, entweder strafrechtlich oder vom Familiengericht, verpflichtend die Gewaltsituation aufgeklärt sein, bevor weitreichende Entscheidungen über Umgangs- und Sorgerecht unter Einbezug der Gewaltsituation getroffen werden können. Bis zur abschließenden Klärung braucht es begleiteten Umgang bis ggf. hin zum Umgangsausschluss, um Kinder und Mütter verlässlich vor Gewalt zu schützen. Dieser Schutz ist ihr Menschenrecht und vom Staat zu gewährleisten. Herzlichen Dank fürs Lesen im Namen aller Mütter und Kinder im Namen der Frauen- und Kinderrechte Ihre XXX Eine Mailing-Aktion der MIA – Mütterinitiative für Alleinerziehende e.V. i.G. www.die-mias.de https://die-mias.de/ampel-auf-go-fuer-echten-gewaltschutz-und-gleichstellung