Die höchsten Gerichte dieses Landes entwickeln derzeit die Maßstäbe des Bundesgerichtshof (BGH, 01.02.2017, XII ZB 601/15) zum Wechselmodell weiter. Dabei geht die Tendenz dazu, dem Begehren von überwiegend Vätern auf die Anordnung der paritätischen Betreuung eine Absage zu erteilen. Auch das OLG Bamberg tat dies in einer Grundsatzentscheidung (Beschl. v. 18.09.2017 - 2 UF 133/17). [...]