OLG Dresden kippt Wechselmodell

Ein weiteres Gericht hat sich mit dem Wechselmodell befassen müssen – und entschieden, im Sinne des Kindeswohls ein bestehendes Wechselmodell zu widerrufen…

Kind soll wieder festen Wohnsitz haben

Es kommt Bewegung in die Wechselmodell-Debatte – und zwar durch die Jurisprudenz. In 2018 hat sich ein weiteres Gericht  damit befassen müssen – und in einem jüngsten Fall entschieden, im Sinne des Kindeswohls ein bestehendes Wechselmodell zu widerrufen. Das OLG Dresden begründete in seinem Beschluss vom 8. Februar 2018 (18 UF 1003/17) die Wiederanordnung des Residenzmodells mit andauernden Elternkonflikten.

Permanente Elternkonflikte kippen Wechselmodell

Zwar seien beide Elternteile gleichermaßen erziehungsfähig. Doch die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge sei ihnen aufgrund andauernder gegenseitiger Vorwürfe und Abwertungen nicht mehr zuzutrauen. Die bloße Pflicht zur Konsensfindung vermag laut Gericht eine tatsächliche Verständigung nicht zu ersetzen. Es sei dagegen zu erwarten, dass die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge die negativen Auswirkungen des Elternkonflikts auf das Wohl des Kindes mindere. Die zerstrittenen Eltern sollen nicht mehr gemeinsam alle Entscheidungen für das Kind treffen, sondern nur noch die Mutter, da das Kind eine leicht stärkere Bindung zu dieser habe.

 

 

photo credit: Cleber Araujo / ISO republic

12 thoughts on “OLG Dresden kippt Wechselmodell

  1. Bitte korrigieren Sie dringend das fehlerhafte Aktenzeichen. Es gibt unter diesen AZ keinen Beschluss vom OLG Dresden.
    Eventuell prüfen Sie solche Angaben auf Korrektheit bevor dies geblogt wird.

      1. Ihre Antwort ersetzt nicht das fehlerhafte Aktenzeichen. Bitte teilen Sie dieses AZ mit, damit andere Frauen sich darauf berufen können. Danke

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